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ARTIKEL 368 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

KAPITEL 19

ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH SPORT UND KÖRPERLICHE BETÄTIGUNG

ARTIKEL 368

Die Vertragsparteien arbeiten im Bereich Sport und körperliche Betätigung durch einen Austausch von Informationen und bewährten Methoden zusammen, um eine gesunde Lebensweise, den sozialen und erzieherischen Wert des Sports, die Mobilität im Sportbereich und den Kampf gegen globale Gefahren für den Sport wie Doping, Rassismus und Gewalt zu fördern.

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