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ARTIKEL 366 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 366

Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien konzentriert sich auf folgende Bereiche:

  1. a) Dialog über die audiovisuelle und der Medienpolitik,
  2. b) Dialog in internationalen Foren (wie UNESCO und WTO) und
  3. c) Zusammenarbeit im Bereich audiovisuelle Politik und Medien einschließlich Zusammenarbeit im Filmbereich.

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