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ARTIKEL 361 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 361

Georgien entwickelt und verfolgt seine Politik im Einklang mit den Konzepten und Methoden der EU unter Berücksichtigung der Dokumente in Anhang XXXII und gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs.

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