ARTIKEL 340
Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem
- a) Austausch von Informationen, bewährten Methoden und Erfahrungen sowie Weitergabe von maritimem Know-how unter anderem in Bezug auf innovative Technologien in maritimen Sektoren und Fragen der Meeresumwelt,
- b) Austausch von Informationen und bewährten Methoden auf dem Gebiet der Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte, einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften, und
- c) Intensivierung der Zusammenarbeit der Vertragsparteien in den zuständigen internationalen maritimen Gremien.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
