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ARTIKEL 340 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 340

Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem

  1. a) Austausch von Informationen, bewährten Methoden und Erfahrungen sowie Weitergabe von maritimem Know-how unter anderem in Bezug auf innovative Technologien in maritimen Sektoren und Fragen der Meeresumwelt,
  2. b) Austausch von Informationen und bewährten Methoden auf dem Gebiet der Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte, einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften, und
  3. c) Intensivierung der Zusammenarbeit der Vertragsparteien in den zuständigen internationalen maritimen Gremien.

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