ARTIKEL 333
Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung umfasst unter anderem Folgendes:
- a) Erleichterung des gegenseitigen Verständnisses der Politik zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums,
- b) Ausbau der Verwaltungskapazitäten auf zentraler und lokaler Ebene für die Planung, Evaluierung und Um- und Durchsetzung der Politik im Einklang mit den Vorschriften und bewährten Methoden der EU,
- c) Förderung der Modernisierung und der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion,
- d) Austausch von Wissen und bewährten Methoden für die ländliche Entwicklung, um das wirtschaftliche Wohl ländlicher Gemeinschaften zu fördern,
- e) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors und der Effizienz und Transparenz für alle Marktteilnehmer,
- f) Förderung der Qualitätspolitik und der zugehörigen Kontrollmechanismen, auch in den Bereichen geografische Angaben und ökologischer Landbau,
- g) Weinerzeugung und Agrotourismus,
- h) Verbreitung von Wissen und Förderung von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Erzeuger und
- i) Streben nach Harmonisierung in Fragen, die im Rahmen internationaler Organisationen behandelt werden, in denen beide Vertragsparteien Mitglied sind.
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