ARTIKEL 329
Die Zusammenarbeit auf bilateraler und europäischer Ebene stützt sich auf die folgenden Grundsätze:
- a) Wahrung der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Prioritäten im Bereich der lokalen Entwicklung,
- b) Bedeutung des kulturellen Erbes und
- c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.
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