vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 327 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 327

Georgien nimmt eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die in Anhang XV-B genannten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)