vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 272 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 272

Aufhebung unvereinbarer interner Rechtsvorschriften

Im Zuge der Annäherung hebt Georgien Bestimmungen seines internen Rechts auf und beseitigt Verwaltungspraktiken, die mit den Unionsvorschriften, auf die sich die die Annäherung betreffenden Bestimmungen nach Titel IV (Handel und Handelsfragen) beziehen, oder mit seinen an das Unionsrecht angenäherten internen Rechtsvorschriften nicht zu vereinbaren sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)