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ARTIKEL 265 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 265

Auslegungsregeln

Das Schiedspanel legt die in Artikel 245 genannten Bestimmungen nach den herkömmlichen Regeln der Auslegung des Völkerrechts aus, einschließlich der im Wiener Vertragsrechtsübereinkommen von 1969 kodifizierten Regeln. Das Panel berücksichtigt auch die einschlägigen Auslegungen in den vom WTO-Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body – DSB) angenommenen Panelberichten und Berichten des Berufungsgremiums. Die Entscheidungen des Schiedspanels können die in diesem Abkommen vorgesehenen Rechte und Pflichten weder ergänzen noch einschränken.

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