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ARTIKEL 245 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 245

Anwendungsbereich

Dieses Kapitel gilt für Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Titels IV (Handel und Handelsfragen), sofern nichts anderes bestimmt ist.

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