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ARTIKEL 211 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 211

Transit

Die Vertragsparteien gewährleisten den Transit im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen nach den Bestimmungen des GATT 1994 und dem Vertrag über die Energiecharta.

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