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ARTIKEL 189 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 189

Pflanzensorten

Die Vertragsparteien schützen die Sortenschutzrechte nach Maßgabe des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und arbeiten zusammen, um diese Rechte zu fördern und durchzusetzen.

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