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ARTIKEL 173 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 173

Schutz der Transkription geografischer Angaben

(1) Geografische Angaben, die nach diesem Unterabschnitt im georgischen Alphabet und anderen amtlich in den Mitgliedstaaten verwendeten nichtlateinischen Alphabeten geschützt sind, werden zusammen mit ihrer Transkription in lateinische Buchstaben geschützt. Diese Transkription kann bei den betreffenden Erzeugnissen auch zu Etikettierungszwecken verwendet werden.

(2) Entsprechend werden geografische Angaben, die aufgrund dieses Unterabschnitts in einem lateinischen Alphabet geschützt sind, zusammen mit ihrer Transkription in das georgische Alphabet und andere amtlich in Mitgliedstaaten verwendete nichtlateinische Alphabete geschützt. Diese Transkription kann bei den betreffenden Erzeugnissen auch zu Etikettierungszwecken verwendet werden.

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