ARTIKEL 54
Die Vertragsparteien verbessern und verstärken ihre Zusammenarbeit zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Steuersystems und der Steuerverwaltung der Republik Moldau, einschließlich des Ausbaus der Einziehungs- und Kontrollkapazitäten, unter besonderer Berücksichtigung der Verfahren für die Erstattung der Mehrwertsteuer (MwSt), um das Auflaufen von Zahlungsrückständen zu verhindern, eine effiziente Steuereinziehung zu gewährleisten und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung zu verstärken. Die Vertragsparteien sind bestrebt, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs, insbesondere des Karussellbetrugs, zu intensivieren.
Schlagworte
Steuervermeidung, Einziehungskapazität
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183427
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