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ARTIKEL 54 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 54

Die Vertragsparteien verbessern und verstärken ihre Zusammenarbeit zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Steuersystems und der Steuerverwaltung der Republik Moldau, einschließlich des Ausbaus der Einziehungs- und Kontrollkapazitäten, unter besonderer Berücksichtigung der Verfahren für die Erstattung der Mehrwertsteuer (MwSt), um das Auflaufen von Zahlungsrückständen zu verhindern, eine effiziente Steuereinziehung zu gewährleisten und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung zu verstärken. Die Vertragsparteien sind bestrebt, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs, insbesondere des Karussellbetrugs, zu intensivieren.

Schlagworte

Steuervermeidung, Einziehungskapazität

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183427

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