vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 348 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 348

Transit

Entsprechend der Freiheit der Durchfuhr und im Einklang mit Artikel V Absatz 1, Artikel V Absatz 2, Artikel V Absatz 4 und Artikel V Absatz 5 des GATT 1994 und Artikel 7 Absätze 1 und 3 des Vertrags über die Energiecharta, die als Bestandteile in dieses Abkommen übernommen werden, treffen die Vertragsparteien alle notwendigen Maßnahmen, um den Transit zu erleichtern.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183721

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)