ARTIKEL 115
Die Zusammenarbeit ermöglicht Folgendes:
- a) eine allmähliche Einbindung der Republik Moldau in die Netze der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit und
- b) eine allmähliche Verstärkung der Interaktion zwischen der Republik Moldau und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183488
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