§ 1
Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.
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