7. Abschnitt
Nichtverfügbarkeitsstatistik
§ 13
Für die Erstellung der Nichtverfügbarkeitsstatistik hat die E-Control die von ihr gemäß § 15 Abs. 3 der E-EnLD-VO 2014, BGBl. II Nr. 152/2014, erhobenen Daten zu verwenden. .
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