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§ 8 LSEZE 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.1.2016

Form

§ 8

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.

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