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§ 35 Druckgerätegesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.2015

Koordination der notifizierten Stellen

§ 35

Notifizierte Stellen haben sich direkt oder indirekt an sektoralen Gruppen notifizierter Stellen, die von der Europäischen Kommission zur Koordinierung und Kooperation zwischen den notifizierten Stellen eingerichtet wurden, zu beteiligen.

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