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§ 5 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

§ 5

Im Fachbereich Musik und Darstellende Kunst gebührt den Mitgliedern der Jurys für die Vergabe von Startstipendien zusätzlich zu der in § 1 festgesetzten Vergütung eine Vergütung von 5,50 Euro pro behandelten Antrag.

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