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§ 13 RKSV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2017

Signaturschlüsselpaar und Signatur- bzw. Siegelerstellung

§ 13

Signaturalgorithmen sowie Schlüssel zu den Algorithmen und Parametern für qualifizierte Signaturen und Siegel müssen qualifizierten Signaturerstellungseinheiten oder qualifizierten Siegelerstellungseinheiten nach der eIDAS-VO entsprechen.

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