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Artikel 7 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (Bulgarien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2015

Artikel 7

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung1, welches am 9. Februar 1973 unterzeichnet wurde und am 7. Juli 1974 in Kraft getreten ist, außer Kraft.

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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 340/1974.

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