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§ 6 Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.1.2016

Dokumentation

§ 6

Die auf Basis des Organisationsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (§ 5 Abs. 2 Z 3) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Personenbetreuer auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.

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