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§ 11 Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.1.2016

5. Abschnitt

Schluss- und Inkrafttretensbestimmungen Geschlechtsneutrale Bezeichnung

§ 11

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

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