5. Abschnitt
Schluss- und Inkrafttretensbestimmungen Geschlechtsneutrale Bezeichnung
§ 11
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
5. Abschnitt
Schluss- und Inkrafttretensbestimmungen Geschlechtsneutrale Bezeichnung
§ 11
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
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