Unentgeltlichkeit von Informationen
§ 4.
Wenn dieses Bundesgesetz Informationen für Verbraucher vorsieht, sind diese Informationen unentgeltlich zu erteilen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Unentgeltlichkeit von Informationen
§ 4.
Wenn dieses Bundesgesetz Informationen für Verbraucher vorsieht, sind diese Informationen unentgeltlich zu erteilen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)