Unentgeltlichkeit von Informationen
§ 4.
Wenn dieses Bundesgesetz Informationen für Verbraucher vorsieht, sind diese Informationen unentgeltlich zu erteilen.
Unentgeltlichkeit von Informationen
§ 4.
Wenn dieses Bundesgesetz Informationen für Verbraucher vorsieht, sind diese Informationen unentgeltlich zu erteilen.