Unwirksame Vereinbarungen
§ 3.
Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Unwirksame Vereinbarungen
§ 3.
Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)