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§ 5 Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.11.2015

Verwendung als Lerndesignerin oder als Lerndesigner

§ 5

Die Spezialfunktion Lerndesign Neue Mittelschule mit einer Lerndesignerin oder einem Lerndesigner wird eingerichtet für die Neuen Mittelschulen sowie für die nach dem Modell der Neuen Mittelschule geführte Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule. Die Bestellung einer dem Entlohnungsschema pd unterliegenden Lehrperson zur Lerndesignerin oder zum Lerndesigner ist für den Bereich der Neuen Mittelschulen nicht vorgesehen, wenn von den für die betreffende Schule gemäß § 59b Abs. 1a GehG bzw. § 41 Abs. 2 VBG zu bestellenden drei Koordinatorinnen oder Koordinatoren mehr als zwei Koordinatorinnen oder Koordinatoren bestellt sind oder bestellt werden sollen.

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