Darstellung der Prüfungshandlung und des Prüfungsergebnisses
§ 1
Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 31 Abs. 5 ESAEG ist in einer Anlage zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss darzustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 31 Abs. 5 ESAEG ist in einer Anlage zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss darzustellen.
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