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§ 5 KV-GBV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 5

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Auf Geschäftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2016 enden, sind die Vorschriften der Verordnung über die Gewinnbeteiligung in der Krankenversicherung GBVKVU, BGBl. II Nr. 120/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. I Nr. 34/2015, anzuwenden.

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