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§ 3 PZV-ZRV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2022

Berechnung des maximalen Verlustes

§ 3.

(1) Der maximale VerlustL zum Bilanzstichtag ist das Minimum, also der kleinere Wert von und

(2) Das für die Berechnung des maximalen Verlusts L verwendete σ entspricht dem Durchschnitt der Jahreswerte der letzten fünf Geschäftsjahre.

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2021

Gesetzesnummer

20009299

Dokumentnummer

NOR40238098

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