Beschreibung des Betriebs und seiner Umgebungsverhältnisse
§ 6
Die Beschreibung des Betriebs und seiner Umgebungsverhältnisse muss zusätzlich zu den Angaben gemäß § 84d Abs. 1 GewO 1994 folgende Angaben enthalten:
- 1. Beschreibung des Betriebsstandorts und seines Umfelds;
- 2. topographische, meteorologische, geologische und hydrografische Daten und sonstige Angaben zu den Untergrundverhältnissen des Standorts, gegebenenfalls auch in Folge früherer Nutzungen, soweit diese Daten für die Schlussfolgerungen des Sicherheitsberichts von Relevanz sind;
- 3. Verzeichnis der Anlagen und Tätigkeiten innerhalb des Betriebs, bei denen die Gefahr eines Industrieunfalls bestehen kann;
- 4. auf der Grundlage verfügbarer Informationen ein Verzeichnis
- a) benachbarter Betriebe,
- b) nicht unter den § 84b Z 1 GewO 1994 fallender benachbarter gewerblicher Betriebsanlagen,
- c) nicht den Bestimmungen des gewerblichen Betriebsanlagenrechts unterliegender benachbarter Anlagen, und
- d) von Bereichen und Entwicklungen,
die einen Industrieunfall verursachen oder das Risiko und die Folgen eines solchen Unfalls sowie jener von Domino-Effekten (§ 84i GewO 1994) vergrößern könnten;
- 5. genaue Bezeichnung der gefährlichen Stoffe mit Bezeichnung nach IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry), mit CAS (Chemical Abstract System) – Nummer, mit handelsüblicher Bezeichnung und mit Angabe der toxikologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften, des Verhaltens der Stoffe unter normalen Produktionsverfahrens- und Lagerbedingungen und bei Abweichung von den normalen Bedingungen sowie der möglichen humanhygienischen und umweltrelevanten unmittelbar bestehenden oder langfristig möglichen Auswirkungen dieser Stoffe;
- 6. Höchstmenge an gefährlichen Stoffen, die im Betrieb vorhanden sein können (§ 84b Z 11 GewO 1994);
- 7. Beschreibung der wichtigsten Tätigkeiten und Produkte sowie der sicherheitsrelevanten Betriebsteile;
- 8. Beschreibung und planliche Darstellung der technischen Anlagen;
- 9. Beschreibung und schematische Darstellung der Produktionsverfahren und Verfahrensabläufe sowie die Angabe von Produktionsverfahrens- und Lagerbedingungen, gegebenenfalls unter Angabe verfügbarer Informationen über bewährte Verfahren.
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