§ 3
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die erfolgte Vornahme der Kontrolluntersuchung im Ausweis (§ 2) zu bestätigen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die erfolgte Vornahme der Kontrolluntersuchung im Ausweis (§ 2) zu bestätigen.
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