Bericht an die FMA
§ 11
Der FMA sind vorzulegen:
- 1. der Jahresabschluss, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift sämtlicher Mitglieder des Vorstands,
- 2. der Lagebericht und der Bericht der Prüfer, sofern diese nicht mündlich erstattet wurden,
- 3. das Protokoll über die Versammlung des obersten Organs, in der der Jahresabschluss verhandelt wurde, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift des Vorsitzenden und
- 4. Bestätigungen der Kreditinstitute über die zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Guthaben und Wertpapierdepots des kleinen Versicherungsvereins.
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