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Vertrag über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development - Vierte Änderung
Kurztitel
Vertrag über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development - Vierte Änderung
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.08.2015
Langtitel
(Übersetzung)
Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems
StF: BGBl. III Nr. 81/2015 (NR: GP XXV RV 310 AB 494 S. 68 . BR: AB 9353 S. 841 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Der vorstehende Vertrag tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 3 nach Abgabe der entsprechenden Mitteilung gemäß Art. 3 Abs. 2 durch Ungarn am 4. August 2014, durch die Schweiz am 21. Oktober 2014 sowie durch Österreich am 10. Juni 2015 mit 1. August 2015 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Unterzeichnenden des vorliegenden Vertrags, Mitgliedstaaten des ICMPD,
unter Bezugnahme auf Absatz 15 der Finanzrahmenregelung des ICMPD in der Fassung der Beschlüsse der Steuerungsgruppe vom 30. Mai 2008 und vom 10. Oktober 2008,
unter der Feststellung, dass das am 21. Mai 2008 unterzeichnete Amtssitzabkommen zwischen dem International Centre for Migration Policy Development und dem Königreich Belgien in seinem Artikel 18 Absatz 1 litera a die Einführung eines internen Steuersystems des ICMPD vorsieht,
sind wie folgt übereingekommen:
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