ARTIKEL 1
ZIEL
Ziel dieses Abkommens ist es, den Schutz der im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gemeinsam erstellten oder ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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