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ARTIKEL 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2015

ARTIKEL 1

ZIEL

Ziel dieses Abkommens ist es, den Schutz der im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gemeinsam erstellten oder ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten.

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