ARTIKEL 95
Agrar- und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien konzentriert sich auf die vorrangigen Bereiche des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Landwirtschaft sowie in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit. Ziel der Zusammenarbeit ist vor allem die Modernisierung und Umstrukturierung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Bosnien und Herzegowina, insbesondere um die Normen der Gemeinschaft in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit zu erreichen, und die Unterstützung der schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften und der Praxis von Bosnien und Herzegowina an die Vorschriften und Normen der Gemeinschaft.
Schlagworte
Agrarwirtschaft, Tiergesundheit
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2019
Gesetzesnummer
20009200
Dokumentnummer
NOR40171109
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
