Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Platten- und Fliesenleger/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen,
- 2. Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten,
- 3. Einbauen von Wand- und Bodenheizungen,
- 4. Herstellen von Alternativ- und Verbundabdichtungen sowie elastischen Verfugungen,
- 5. Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren an Böden, Wänden und Stufen mit verschiedenen Belagselementen,
- 6. Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln,
- 7. Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
- 8. Anbieten und Durchführen von Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten,
- 9. Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmaßabrechnung, Aufmaß-tabellen, Bautagebücher),
- 10. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
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