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§ 3 Zimmerei-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Zimmerei wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

7.

Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Anwendung von Zimmererwerkzeug, Handmaschinen, stationären Holzbearbeitungsmaschinen und CNC-gesteuerten Maschinen (wie zB Abbundmaschinen)

8.

Handhaben, Warten, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe unter fachgerechter Verwendung der Schutzausrüstung

9.

Kenntnis des Werkstoffes Holz und anderer Bau- und Bauhilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten

10.

Kenntnis über die Lagerung Pflege und Auswahl des Werkstoffes Holz und anderer Bau- und Bauhilfsstoffe sowie über die schädlichen Einflüsse auf die Werkstoffe und deren Abwehr

Mitwirken beim Lagern, Pflegen und Auswählen des Werkstoffes Holz und anderer Bau- und Bauhilfsstoffe

Lagern, Pflegen und Auswählen des Werkstoffes Holz und anderer Bau- und Bauhilfsstoffe

11.

Grundkenntnisse der Verladung und des Transports von Holzbauteilen und Holzkonstruktionen

Mitarbeiten beim Verladen und Transportieren von Holzbauteilen und Holzkonstruktionen

12.

Mitarbeit beim Einrichten und Absichern von Baustellen und Arbeitsplätzen

Einrichten und Absichern von Baustellen und Arbeitsplätzen

13.

Kenntnis des Erstellens (Aufstellen, Instand halten, Bedienen, Abtragen) von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten

14.

Erstellen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten

15.

Lesen von Skizzen und Zeichnungen samt Stücklisten sowie Anwenden von Materiallisten

16.

Anfertigen von Skizzen und einfachen Zeichnungen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

Anfertigen von Zeichnungen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

17.

Messen mit einfachen Messgeräten

Messen mit Spezialgeräten (zB Laser und Nivelliergeräte)

18.

Prüfen (Ebenheit, Höhenlage, Maßhaltigkeit, Feuchtigkeit) und Vorbereiten von Untergründen

19.

Kenntnis der diversen Dachformen sowie des Aufbaus von Dachkonstruktionen

20.

Kenntnis der Arbeitsweisen und Arbeitsschritte (Anreißen, Bearbeiten, Zusammenpassen und Kennzeichnen) des traditionellen, zeichnerischen, rechnerischen und computergestützten (inklusive Abbundsoftware) Abbindens zur Herstellung verschiedenster Holzkonstruktionen (zB Dachkonstruktionen, Wände, Decken, Treppen, Türen, Tore, Türme, Brücken)

21.

Kenntnis der Anrisszeichen (zB Bundzeichen, Abschnitt, Mauer- oder Kantenriss, Mittel- bzw. Achsriss oder Fehlriss) und der Abbundzeichen

22.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Holz durch Sägen, Stemmen, Schlitzen, Hobeln, Raspeln, Schleifen, Bohren, Graten, Fasen, Behauen

23.

Herstellen von Holzverbindungen durch Dübeln, Nageln, Schrauben, Blatt, Versatz und Zapfen sowie Kleben

24.

Mitarbeiten beim traditionellen und zeichnerischen Abbinden zur Herstellung von Holzkonstruktionen

Traditionelles und zeichnerisches Abbinden zur Herstellung von Holzkonstruktionen

25.

Mitarbeiten beim rechnerischen und computer-gestützten Abbinden zur Herstellung von Holzkonstruktionen

Rechnerisches und computer-gestütztes Abbinden zur Herstellung von Holzkonstruktionen

26.

Kenntnis der Holztrocknung und Holzfeuchtemessung

27.

Bearbeiten von Holzoberflächen mit handgeführten Maschinen sowie konstruktives und chemisches Schützen von Holzkonstruktionen

28.

Kenntnis der Anwendung von Befestigungs- und Montagehilfsmittel wie Dübel, Verankerungen, Abstandhalter, Stahlblechverbindungsmittel usw.

29.

Mitarbeiten beim Einbauen von Holzkonstruktionen wie zB Dachkonstruktionen, Wände und Decken

Einbauen von Holzkonstruktionen wie zB Dachkonstruktionen, Wände und Decken mittels verschiedener Befestigungs- und Montagemethoden

30.

Berechnen und Ausführen von Dachlattungen

31.

Kenntnis des Einbaus von vorgefertigten Bauteilen wie zB Türen und Fenster, Treppen, Wand- und Deckenverkleidungen und Holzfußböden mittels verschiedener Befestigungs- und Montagemethoden

32.

Einbauen von vorgefertigten Bauteilen wie zB Türen und Fenster, Treppen, Wand- und Deckenverkleidungen und Holzfußböden mittels verschiedener Befestigungs- und Montagemethoden

33.

Kenntnis des Ausbildens von Fugen und Ecken bei Holzkonstruktionen (Schlagregen, Winddichtigkeit) sowie des Herstellens von Anschlüssen

34.

Mitarbeiten beim Ausbilden von Fugen und Ecken bei Holzkonstruktionen sowie beim Herstellen von Anschlüssen

Ausbilden von Fugen und Ecken bei Holzkonstruktionen sowie beim Herstellen von Anschlüssen

35.

Durchführen von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Holzkonstruktionen

36.

Kenntnis des Trockenbaus wie Herstellen von Unterkonstruktionen, Verarbeiten von Gipskarton- und Gipsfaserplatten, Verspachteln, Herstellen der Anschluss- und Bewegungsfugen

37.

Ausführen des Trockenbaus wie Herstellen von Unterkonstruktionen, Verarbeiten von Gipskarton- und Gipsfaserplatten, Verspachteln, Herstellen der Anschluss- und Bewegungsfugen

38.

Grundkenntnisse der Bauökologie und der Bauphysik inklusive Statik

Kenntnis des Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Brand- und Schallschutzes inklusive An- und Abschlüssen

39.

Einbauen von Dämmstoffen zum Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Brand- und Schallschutz sowie von Abdichtungsmaterialien

40.

Kenntnis des Einbaus bzw. der Montage von Energieanlagen wie zB Photovoltaik- und Solaranlagen und der von solchen Anlagen ausgehenden Gefahren

Einbauen bzw. Montieren von Energieanlagen (ohne Anschlussarbeiten) wie zB Photovoltaik und Solaranlagen unter Beachtung der von solchen Anlagen ausgehenden Gefahren

41.

Kenntnis der Herstellung von Schalungen (zB für Fundamente, Stützen, Wände)

42.

Mitarbeiten beim Herstellen von Schalungen, Lattungen und Eindeckungen

Herstellen von Schalungen, Lattungen und Eindeckungen

43.

Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

44.

Kenntnis der berufspezifischen Normen und Rechtsvorschriften (zB technische Bauvorschriften, Bauordnungen)

45.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

46.

Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen

47.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

48.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über den Brandschutz, sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit, insbesondere Erste-Hilfe-Maßnahmen

49.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

50.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

51.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

     

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.

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