Bewertung
§ 12
Für die Bewertung gemäß § 25 Abs. 5 BAG, ob die Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ oder „Gutem Erfolg“ bestanden wurde, ist die Note der Prüfarbeit Teil A nicht heran zu ziehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 12
Für die Bewertung gemäß § 25 Abs. 5 BAG, ob die Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ oder „Gutem Erfolg“ bestanden wurde, ist die Note der Prüfarbeit Teil A nicht heran zu ziehen.
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