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Artikel 8 Soziale Sicherheit – Durchführung (Indien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2015

ABSCHNITT IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 8

Geltungsdauer

Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 4. Februar 2013 in zwei Urschriften in deutscher Sprache, Hindi und englischer Sprache, wobei jeder dieser Texte in gleicher Weise authentisch ist.

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2025

Gesetzesnummer

20009156

Dokumentnummer

NOR40170377

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