Dienstanweisungen
§ 13
Durch entsprechende Dienstanweisungen sind insbesondere festzulegen:
- 1. Verwaltungsbereiche und besonders geschützte Bereiche sowie die Verwaltung der jeweiligen Schlüssel und Codes in Absprache mit den über die jeweiligen Räume Verfügungsberechtigten,
- 2. Muster für den Nachweis der Sicherheitsbelehrung, die Registrierungsinformationen, die Empfangsbestätigung und das Vernichtungsprotokoll,
- 3. zusätzliche Angaben über den Empfänger, insbesondere die Bezeichnung des Klubs, der Fraktion oder der Parlamentsdirektion zur individuellen Kennzeichnung von Kopien gemäß § 4.
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