Gliederung der Bilanz und der Konzernbilanz
§ 144.
(1) In der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
- A.Immaterielle Vermögensgegenstände
- I.Entgeltlich erworbener Firmenwert
- II.Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandes
- III.Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
- IV.Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 UGB (gilt nur für die Konzernbilanz)
- B.Kapitalanlagen
- I.Grundstücke und Bauten
- II.Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
- 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
- 2. Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
- 3. Beteiligungen
- 4. Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- III.Sonstige Kapitalanlagen
- 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
- 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
- 3. Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen
- 4. Hypothekenforderungen
- 5. Vorauszahlungen auf Polizzen
- 6. Sonstige Ausleihungen
- 7. Guthaben bei Kreditinstituten,
- 8. Andere Kapitalanlagen
- IV.Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
- C.Kapitalanlagen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
- D.Forderungen
- I.Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
- 1. an Versicherungsnehmer
- 2. an Versicherungsvermittler
- 3. an Versicherungsunternehmen
- II.Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
- III.Eingeforderte ausstehende Einlagen
- IV.Sonstige Forderungen
- E.Anteilige Zinsen und Mieten
- F.Sonstige Vermögensgegenstände
- I.Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte
- II.Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
- III.Andere Vermögensgegenstände
- (Anm.: Posten F. IV aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2015)
- G.Verrechnungsposten mit der Zentrale
- H.Rechnungsabgrenzungsposten
- I.Aktive latente Steuern
- J.Verrechnungsposten zwischen den Abteilungen
- K.Aktiva, die von Kreditinstituten stammen (bei Anwendung des § 145)
- L.Aktiva, die von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Bilanzierungsvorschriften stammen (bei Anwendung des § 145)
- M.Aktiva, die von sonstigen anderen Unternehmen stammen (bei Anwendung des § 145)
- A.Eigenkapital
- I.Grundkapital
- 1. Nennbetrag
- davon eigene Anteile
- 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
- II.Dotationskapital
- III.Kapitalrücklagen
- 1. gebundene
- 2. nicht gebundene
- IV.Gewinnrücklagen
- 1. Sicherheitsrücklage
- 2. Gesetzliche Rücklage gemäß § 229 Abs. 6 UGB
- 3. Sonstige satzungsmäßige Rücklagen
- 4. Freie Rücklagen
- V.Risikorücklage
- VI.Bilanzgewinn/Bilanzverlust, davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- VII.Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (gilt nur für die Konzernbilanz)
- B.Nachrangige Verbindlichkeiten
- (Anm.: Posten B. I bis B. III aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2015)
- C.Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 UGB (gilt nur für die Konzernbilanz)
- D.Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
- I.Prämienüberträge
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- II.Deckungsrückstellung
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- III.Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- IV.Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- V.Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- VI.Schwankungsrückstellung
- VII.Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
- 1. Gesamtrechnung
- 2. Anteil der Rückversicherer
- E.Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
- I.Gesamtrechnung
- II.Anteil der Rückversicherer
- F.Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
- I.Rückstellungen für Abfertigungen
- II.Rückstellungen für Pensionen
- III.Steuerrückstellungen
- IV.Rückstellungen für passive latente Steuern
- V.Sonstige Rückstellungen
- G.Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
- H.Sonstige Verbindlichkeiten
- I.Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
- 1. an Versicherungsnehmer
- 2. an Versicherungsvermittler
- 3. an Versicherungsunternehmen
- II.Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
- III.Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)
- IV.Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
- V.Andere Verbindlichkeiten
- I.Verrechnungsposten mit der Zentrale
- J.Rechnungsabgrenzungsposten
- K.Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzugsposten, die von Kreditinstituten stammen (bei Anwendung des § 145)
- L.Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften stammen (bei Anwendung des § 145)
- M.Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die von sonstigen anderen Unternehmen stammen (bei Anwendung des § 145)
(4) § 224 UGB ist nicht anzuwenden.
(Anm.: Abs. 5 bis 9 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2015)
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018
Gesetzesnummer
20009095
Dokumentnummer
NOR40171538
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