Compliance-Funktion
§ 118.
Die Compliance-Funktion hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- 1. Beratung des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften,
- 2. Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds auf die Tätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und
- 3. Identifizierung und Beurteilung des mit der Nicht-Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risikos (Compliance-Risiko).
Schlagworte
Versicherungsunternehmen
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018
Gesetzesnummer
20009095
Dokumentnummer
NOR40169039
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