§ 3
Wenn die Gebühren nicht ohne weiteres entrichtet werden, sind sie von der Behörde mit Bescheid vorzuschreiben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Wenn die Gebühren nicht ohne weiteres entrichtet werden, sind sie von der Behörde mit Bescheid vorzuschreiben.
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