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§ 4 Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.11.2014

2. Abschnitt

Zusammenfassung der Planungsschwerpunkte Hauptinhalte der künftigen wasserwirtschaftlichen Ordnung im Tiroler Oberland

§ 4

(1) Im gemäß § 3 anerkannten Rahmenplan ist für den Bereich der Stromerzeugung aus Laufwasserkraft die Nutzung des Inn vorgesehen für:

  1. 1. einen möglichen Standort zwischen Martina und Prutz (Kapitel 7.4.1 des Rahmenplanes);
  2. 2. eine mögliche Erweiterung des bestehenden Standortes zwischen Prutz und Imst (Kapitel 7.4.2 des Rahmenplanes);
  3. 3. einen möglichen Standort zwischen Imst und Haiming (Kapitel 7.4.3 des Rahmenplanes).

(2) Im gemäß § 3 anerkannten Rahmenplan ist für den Bereich der Stromerzeugung aus Speicherkraft die Nutzung von Wässern aus dem hinteren Stubaital und aus dem mittleren Ötztal sowie die Nutzung von Wässern aus dem hinteren Ötztal vorgesehen für eine mögliche Erweiterung der bestehenden Standorte:

  1. 1. Kühtai/Sellrain-Silz (Kapitel 7.3.3 des Rahmenplanes),
  2. 2. Kaunertal (Kapitel 7.3.2 des Rahmenplanes).

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