vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 29 Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 29

Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Die Vertragsparteien kommen überein, mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich eine Konsolidierung der am besten geeigneten Methoden anzustreben, um die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus in Zentralamerika zu gewährleisten. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Strategien zu entwickeln, um die Region in Europa besser zu positionieren und für sie als wettbewerbsfähiges vielseitiges Tourismusziel zu werben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)