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ARTIKEL 24 Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 24

Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sich die Zusammenarbeit im Bergbaubereich, die auch dem Umweltschutzaspekt Rechnung trägt, in erster Linie auf Folgendes konzentriert:

  1. a)Förderung der Beteiligung von Unternehmen aus den Vertragsparteien an der Exploration, Gewinnung und nachhaltigen Nutzung von Mineralien gemäß ihren Rechtsvorschriften;b)Förderung des Austausches von Informationen, Erfahrung und Technologie in den Bereichen Exploration und Gewinnung von Bodenschätzen;c)Förderung des Austausches von Fachleuten und gemeinsame Forschung zur Unterstützung der technologischen Entwicklung;d)Entwicklung von Maßnahmen zur Investitionsförderung in diesem Bereich gemäß den Rechtsvorschriften der einzelnen Zentralamerikanischen Länder und der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten;e)Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und der Umwelthaftung von Unternehmen in diesem Bereich.

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